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Verkehrssicherheit: Pflicht zur Warnung vor Schlaglöchern
Warnen Behörden nicht vor Schlaglöchern, steht Autofahrern bei einem Unfall Schadensersatz zu.
Im entschiedenen Fall war ein Autofahrer auf einer Autobahn in ein Schlagloch gefahren und der Wagen wurde beschädigt. Der Autofahrer klagte auf Schadensersatz und bekam Recht.
Nach Ansicht des LG Halle hatte die zuständige Behörde ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil sie die Straße weder in einem sicheren Zustand gehalten, noch vor bestehenden Gefährdungen gewarnt habe. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/Stunde genüge nicht, weil Autofahrern damit suggeriert werde, dass keine Risiken bestünden (vgl. LG Halle, Urteil vom - 4 O 774/11).