Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 8/2013 S. 229

Mietverträge: Folgen der Insolvenz von Mit-Mietern

Wenn Sie oder Ihre Mandanten zusammen mit einem anderen Unternehmen (Mit-Mieter) Geschäftsräume gemietet haben, müssen auch Sie bei einer Kündigung des Mietverhältnisses Ihre Räume aufgeben, wenn Ihr Mit-Mieter Pleite geht. Das hat unlängst der BGH entschieden (vgl. NWB MAAAE-34556).

Praxistipp

Um einer Kündigung vorzubeugen, sollten Sie sich in diesem Fall schnellstmöglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und einen neuen Vertrag aushandeln.

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden