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NWB direkt Nr. 30 vom Seite 775

(Neue) Anwendungsvoraussetzungen der 1 %-Regelung

Dr. Stephan Geserich

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAE-40454 Mit hat der BFH in der Sache VI R 31/10 NWB CAAAE-40095 entschieden, dass die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den betrieblichen Pkw tatsächlich privat nutzt, zu einem lohnsteuerlichen Vorteil führt.

Ausführlicher Beitrag s..

Neue Anwendungsvoraussetzungen

Damit hat der Lohnsteuersenat den Anwendungsbereich der in § 8 Abs. 2 [i] BFH, Urteil vom 21. 3. 2013 - VI R 31/10 NWB CAAAE-40095, VI R 46/11 NWB WAAAE-40097 und VI R 42/12 NWB MAAAE-40096, sowie vom 18. 4. 2013 - VI R 23/12 NWB SAAAE-40094 Sätze 2 bis 4 EStG i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG normierten 1 %-Regelung neu bestimmt. Nunmehr ist für die Besteuerung des Nutzungsvorteils nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG unerheblich, ob der Arbeitnehmer den Beweis des ersten Anscheins, dass dienstliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt werden, durch die substantiierte Darlegung eines atypischen Sachverhalts zu entkräften vermag (Änderung der Rechtsprechung). Denn dem Arbeitnehmer ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen bzw. verbilligten Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung mit der Zurverfügungstellung des Fahrzeugs zugeflossen.