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LSG Baden-Württemberg 19.2.2013 L 11 R 2182/11, NWB 30/2013 S. 2368

Sozialversicherungsrecht | Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Ein Rechtsanwalt kann als Pflichtmitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung hinsichtlich jedweder abhängigen Tätigkeit bei einem nicht anwaltlichen Arbeitgeber seine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht so lange verlangen, wie seine Beschäftigung keinen Tatbestand erfüllt, der eine Versagung der Zulassung, ihrer Rücknahme oder ihren Widerruf rechtfertigt. Tragender Grund der Befreiungsmöglichkeit liegt nämlich darin begründet, nicht für zwei weitgehend funktionsgleiche Altersvorsorgesysteme Beiträge zahlen zu müssen.

Anmerkung:

Eine berufsspezifische anwaltliche [i]Leuchtenberg, NWB 27/2013 S. 2165Tätigkeit mit eigener Entscheidungsbefugnis als Syndikusanwalt fordert dagegen u. a. der 2. Senat des gleichen Gerichts mit Urteil vom - L 2 R 2671/12 ...