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BGH 3.7.2013 XII ZB 220/12, NWB 30/2013 S. 2366

Familienrecht | Anspruch auf Ausbildungsunterhalt

Ein Kind hat gegen seine Eltern einen Anspruch auf Finanzierung einer angemessenen, seiner Begabung, Neigung und seinem Leistungswillen entsprechenden Berufsausbildung (§ 1601, § 1610 Abs. 2 BGB). Dieser Pflicht steht aufseiten des Kindes die Obliegenheit gegenüber, die Ausbildung mit Fleiß und [i]Viefhues, NWB 48/2012 S. 3876Zielstrebigkeit in angemessener und üblicher Zeit zu beenden. Verletzt es diese, verliert es seinen Unterhaltsanspruch. Eine solche Verletzung liegt noch nicht notwendig vor, wenn es infolge von zwischenzeitlich geleisteter Praktika und ungelernter Tätigkeiten erst drei Jahre nach Schulabschluss eine Erstausbildung beginnt. Bewerber mit schwachem Schulabschluss (hier: Mittlere Reife mit einem Notendurchschnitt von 3,6) seien verstärkt [i]infoCenter „Unterhalt” NWB TAAAC-34003 darauf angewiesen, durch Mot...