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Einkommensteuer | Sonderabschreibungen gehören nicht zum steuerpflichtigen Spekulationsgewinn
Entfällt der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks innerhalb der zehnjährigen sog. Spekulationsfrist auf Wertsteigerungen, die nach „alter Rechtslage” steuerfrei hätten realisiert werden können, bleiben diese Gewinnanteile nach dem weiterhin steuerfrei. Dies müsse auch für den Teil des Veräußerungsgewinns gelten, der daraus resultiere, dass der Verkäufer Sonderabschreibungen und andere Absetzungen bis zum in Anspruch genommen habe – das hat der 4. Senat des FG Münster in seiner Urteilsbegründung klargestellt.
Das Finanzgericht hat die Revision wegen besonderer Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Rechtsfrage, ob es sich bei im Rahmen der Berechnung des Veräußerung...BStBl 2011 II S. 76BStBl 2011 I S. 14