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NWB Nr. 30 vom Seite 2360

Anforderungen an Sammelauskunftsersuchen gegenüber Internethandelsplattformen

Dirk Beyer

Mit NWB YAAAE-40092 hat der BFH entschieden, dass die Antwort auf ein Sammelauskunftsersuchen gem. § 93 AO nicht mit der Begründung verweigert werden darf, dass die Geheimhaltung der Daten privatrechtlich vereinbart worden sei.

Die Klägerin (K) ist in Deutschland ansässig und gemäß einer vertraglichen Vereinbarung mit ihrer Schwestergesellschaft in Luxemburg verpflichtet, dieser gegenüber umfangreiche Datenverarbeitungsleistungen zu erbringen. Die Schwestergesellschaft betreibt eine Online-Handelsplattform. Eine Steuerfahndungsstelle (hier Finanzamt genannt) wollte die Verkäufer auf dieser Plattform steuerlich überprüfen. Zu diesem Zweck verlangte das Finanzamt von K Auskunft zu folgendem Sachverhalt: „Welche Nutzer der Internetseite … mit Wohn- oder Firmen- bzw. Geschäftssitz in Niedersachsen haben in der Zeit vom  bis  für mehr als 17.500 € pro Jahr Verkäufe über vorgenannte Internetseite getätigt?”. Gleichzeitig verlangte das Finanzamt Angaben z. B. zu Namen, Anschriften Kontoverbindungen und Daten zu den gespeicherten Verkäufen des betreffenden Händlers. Das Finanzamt begründete sein Auskunftsersuchen damit, dass „im Rahmen ...