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Ungerechtfertigte Steuererstattungen durch „Cum-Ex-Modelle”?
[i] BT-Drucks. 17/13638Datei öffnenAuf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der Linkspartei zu „Steuerausfällen durch ungerechtfertigte Erstattungen von Kapitalertragsteuer” hat die Bundesregierung mit BT-Drucks. 17/13638 am ausführlich geantwortet. Kernaussage ist, dass solche Geschäfte illegal seien.
Die lindenpartners-Anwälte Dr. Detlef Haritz und Martin Werneburg vertreten in ihrer Stellungnahme an die Fraktionen des Deutschen Bundestags die Ansicht, dass die Gesetzgebungsorgane – Bundestag und Bundesrat – und auch die Bundesregierung bis ins Jahr 2012 hinein von der prinzipiellen Kapitalertragsteuer-Anrechnungsberechtigung des Aktienerwerbers bei „Cum-Ex-Geschäften” ausgingen, auch wenn es sich um einen Erwerb von einem Leerverkäufer gehandelt hat. Danach war die Bundesregierung entgegen ihrer jetzigen Darstellung bislang offenbar von der Legalität der „Cum-Ex-Geschäfte” überzeugt. [i]http://lindenpartners.eu/newsDie Stellungnahme ist einsehbar unter http://lindenpartners.eu/news/.