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OFD Frankfurt/M. 23.05.2002 S 7340 A

Umsatzsteuer; | Bescheinigung der Unternehmereigenschaft (§ 18 UStG)

Gemäß gehört es nicht zu den Aufgaben der FÄ, im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung von Unternehmer- oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen etwa die Zuverlässigkeit von steuerlich geführten Personen oder ihre tatsächliche Unternehmereigenschaft zu prüfen. Die Ausstellung von Unternehmerbescheinigungen ist daher grds. abzulehnen, soweit es sich nicht um Bescheinigungen handelt, die nach § 61 Abs. 3 UStDV für die Durchführung des Vergütungsverfahrens in anderen Staaten zu erteilen sind.