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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 08-09 | Verfahrensrecht: Grobes Verschulden bei Abgabe einer elektronischen Steuererklärung

Der Lohnsteuersenat des BFH hat sich in zwei Urteilen mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Steuerpflichtiger grob fahrlässig handelt, wenn er in seiner elektronischen Einkommensteuererklärung steuermindernde Abzüge versehentlich nicht geltend macht. Da das Programm ElsterFormular der Finanzverwaltung weniger übersichtlich ist als eine herkömmliche Papiererklärung, kann Steuer-Laien nur abgeraten werden, ihre Steuererklärung elektronisch abzugeben.

Track 08 | Erläuterungen müssen ausreichend verständlich, klar und eindeutig sein

Das ist doch mal eine klare Ansage: „Man kann Steuerpflichtigen nur davon abraten, das elektronische Steuererklärungsformular zu benutzen.” – Diese Empfehlung gibt Prof. Dr. Stefan Schneider in einem Kommentar für das NWB-Heft. Der Richter gehört dem VI. Senat des Bundesfinanzhofs an, der sich vor kurzem erstmals mit der Frage befasst hat: Welche Anforderungen sind an die Sorgfalt der Steuerpflichtigen zu stellen, wenn Erklärungen elektronisch mit dem kostenlosen Programm ElsterFormular abgegeben werden?

In den beiden Verfahren, die der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, wollten die Steuerbürg...