Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 07 | Umsatzsteuer: Frist beachten bei Vorsteuervergütung im EU-Ausland für 2012

Für das Jahr 2012 können in Deutschland ansässige Unternehmer einen Antrag auf die Erstattung von Vorsteuern im EU-Ausland noch bis zum elektronisch beim BZSt stellen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann. Rechnungen und Einfuhrbelege müssen nur eingereicht werden, wenn bestimmte Grenzen überschritten sind.

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat jüngst in einer Verfügung das Vorsteuer-Vergütungsverfahren erläutert. Wir möchten die Verwaltungsanweisung zum Anlass nehmen, Sie an eine wichtige Frist zu erinnern. Bis zum können in Deutschland ansässige Unternehmer für das Jahr 2012 einen Antrag stellen auf die Erstattung von Vorsteuern, die im EU-Ausland angefallen sind. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist. Diese kann nicht verlängert werden.

Das Verfahren zur Vergütung von Vorsteuer gibt Unternehmern die Möglichkeit, bestimmte Umsatzsteuerbeträge erstattet zu bekommen, die in einem anderen Staat in Rechnung gestellt worden sind – durch ein dort ansässiges Unternehmen, zum Beispiel anlässlich von Auslandsreisen. Für jeden EU-Mitgliedstaat ist ein gesonderter Antr...