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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 03 | Lohnsteuer: Wahlrecht bei der Bewertung von Sachbezügen

Nach der Rechtsprechung des BFH kann der geldwerte Vorteil bei Sachbezügen wahlweise nach § 8 Abs. 2 EStG ohne Bewertungsabschlag und ohne Rabattfreibetrag oder mit diesen Abschlägen auf der Grundlage des Endpreises des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 3 EStG bewertet werden. Das BMF hat dies jetzt akzeptiert. Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer haben ein Wahlrecht.

Auch die nächste Verwaltungsanweisung betrifft die Lohnsteuer. Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Bewertung von Sachbezügen akzeptiert. Danach haben sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer ein Wahlrecht. Sie können – erstens – den geldwerten Vorteil mit dem Angebotspreis des Arbeitgebers bewerten. Abzuziehen sind neben den üblichen Rabatten ein Bewertungsabschlag von 4 % sowie – bei allen Sachbezügen im Jahr – einmalig ein Rabattfreibetrag von 1.080 €. Oder – und das ist die zweite Möglichkeit – die Bewertung erfolgt mit dem Endpreis. Das ist der günstigste Preis eines Konkurrenten am Markt. Entscheidend ist dabei das letzte Angebot am Ende von Verkaufsverhandlungen – unter Berücksichtigung von üblichen Ra...