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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 22-23 | Entfernungspauschale: Außergewöhnliche Kfz-Kosten sind zusätzlich absetzbar

Reparaturkosten, die aufgrund einer Falschbetankung des Wagens auf dem Weg zur Arbeit verursacht wurden, sind nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Niedersachsen neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehbar (entgegen Verwaltungsauffassung und bisheriger FG-Rechtsprechung). Unfallkosten und sonstige Kosten, die außergewöhnlich sind und sich einer Pauschalierung entziehen, seien nicht mit der Pauschale abgegolten. Die Revision ist beim BFH anhängig.

Track 22 | Auslegung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG gegen scheinbar klaren Wortlaut

Eine Überraschung ist dem Niedersächsischen Finanzgericht gelungen: Das FG hat entschieden: Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nicht nur Unfallkosten neben der Entfernungspauschale abzugsfähig, sondern auch alle anderen außergewöhnlichen Kfz-Kosten.

Im Streitfall hatte ein Arbeitnehmer während der Fahrt zur Arbeit eine Tankstelle aufgesucht. Dabei passierte ihm ein teures Missgeschick: Anstelle von Diesel tankte er Benzin. Kurze Zeit später gab der Motor seinen Geist auf. Mehr als 4.000 € kostete die Reparatur. Die Versicherung beteiligte sich nicht, da der Fahrer den Schaden sel...