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Leserfrage
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In der Leserfrage geht es um die Verpflegung einer Musikband während einer Tournee und die daraus resultierende Abgrenzung von Bewirtungsaufwendungen und Betriebsausgaben.
Der [i]Zahlreiche Entscheidungskriterien Bereich der Bewirtungsaufwendungen ist durch viele Einzelfallentscheidungen und wenig Systematik geprägt. Die Abzugsbeschränkung auf 70 % der Bewirtungsaufwendungen hängt u. a. davon ab, wer an der Bewirtung teilnimmt (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, selbständig tätige Mitarbeiter oder Geschäftsfreunde), wer zur Bewirtung einlädt und ob die Crew-Mitarbeiter als Arbeitnehmer oder aber als Selbständige einzustufen sind.
Soweit es um die Lohnsteuerpflicht einer unentgeltlichen Verpflegung geht, kann durch eine gebührenfreie Anrufungsauskunft nach § 42e EStG Planungssicherheit erlangt werden; allerdings muss der Sachverhalt auch so umgesetzt werden, wie im Antrag auf Lohnsteuer-Anrufungsauskunft dargestellt worden ist. Außerhalb der Lohnsteuer bietet sich nur eine gebührenpflichtige verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO an.