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OFD Frankfurt/M. 11.04.2013 S 2139 A - 24 - St 210, BBK 14/2013 S. 647

Bilanzierung | Höchstbetrag für Rücklage nach § 6b Abs. 10 EStG

Die OFD Frankfurt/M. äußert sich zur Rücklage nach § 6b Abs. 10 EStG: Nach dieser Vorschrift können natürliche Personen einen Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bis zu einem Höchstbetrag in eine Rücklage nach § 6b Abs. 10 EStG einstellen und auf bestimmte Wirtschaftsgüter übertragen. Nach der OFD gilt:

Soweit [i]Gesellschafterbezogene Betrachtungder Veräußerungsgewinn von einer Mitunternehmerschaft erzielt wird, kann der Höchstbetrag von 500.000 € von jedem einzelnen Mitunternehmer genutzt werden, sofern er eine natürliche Person ist. Es gilt also eine gesellschafterbezogene Betrachtung – und nicht eine gesellschaftsbezogene Betrachtung.

Beispiel

A ist an der A-OHG mit 50 % beteiligt. Zum Betriebsvermögen der A-OHG gehört eine Beteiligung an der X-GmbH. Die A-OHG veräußert im Jahr 2013 die Beteiligu...