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EÜR | Nachträglicher Wechsel zur Bilanzierung unzulässig
Ein nachträglicher Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zur Bilanzierung ist unzulässig. Sobald der Steuerpflichtige beim Finanzamt eine EÜR eingereicht hat, ist er an diese Wahl gebunden. Im Streitfall hatte dies zur Folge, dass der Kläger, der eine EÜR abgegeben hatte, keine Teilwertabschreibung auf eine GmbH-Beteiligung vornehmen konnte; denn bei der EÜR ist eine Teilwertabschreibung unzulässig .
Das [i]Wahlrechtsausübung nach Ablauf des VZ möglichFG folgt der Rechtsprechung des BFH . Ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger kann sich zwar auch noch nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums entscheiden, ob er seinen Gewinn durch Bilanzierung oder durch EÜR ermittelt. Hat er aber seine Wahl durch Einreichung der entsprechenden Gewinnermittlung b...