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BBK 14/2013 S. 654

Verzugszinsen | Basiszinssatz zum

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB zum auf -0,38 % gesenkt (zuvor -0,13 %). Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. 1. und 1. 7. eines Jahres angepasst und hat vor allem Bedeutung für die Berechnung von Verzugszinsen an säumige Debitoren. Es ergeben sich folgende Zinssätze:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
gültig ab
Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB)
Verzugszins zwischen Unternehmen (§ 288 Abs. 2 BGB)
Verzugszins bei Beteiligung von Verbrauchern (§ 288 Abs. 1 BGB)
-0,38 %
7,62 %
4,62 %
-0,13 %
7,87 %
4,87 %
0,12 %
8,12 %
5,12 %
0,37 %
8,37 %
5,37 %
0,12 %
8,12 %
5,12 %
1,62 %
9,62 %
6,62 %

Zum Thema:

Prof. Dr. Carsten Theile