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Versicherungspflicht von mitarbeitenden Familienangehörigen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-40101 Als Personenkreise, bei denen die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit besonders streitbehaftet ist, sind seit vielen Jahren die mitarbeitenden Familienangehörigen und die Gesellschafter-Geschäftsführer zu nennen. Mit der Bedeutung der den Beteiligten zustehenden Rechtsmacht hat sich das Bundessozialgericht befasst.
Ausführlicher Beitrag.
Tätigkeit in einer Familien-GmbH
[i]Selbständigkeit bei gleichberechtigter StellungIn besonderen Fällen – z. B. bei einer sog. Familien-GmbH – können trotz fehlender Beteiligung am Stammkapital der GmbH die Verhältnisse so liegen, dass ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis nicht vorliegt. Das kommt für solche Fälle in Frage, in denen die (Geschäftsführer-)Tätigkeit mehr durch familienhafte Rücksichtnahmen und ein gleichberechtigtes Nebeneinander als durch einen für ein Arbeitnehmer-Arbeitgeberverhältnis typischen Interessengegensatz gekennzeichnet ist (, USK 9347).
Weisungsrecht und Entscheidungsbefugnisse
[i]Auch bei eingeschränktem Weisungsrecht erfolgt die Tätigkeit weiterhin im „fremden Betrieb„Allein weitreichende Entscheidungsbefugnisse eines „leitenden Angestellten”, der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem verfeinerten Weisung...