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USt direkt digital Nr. 13 vom Seite 2

Keine Steuerermäßigung für „Coaster-Bahn”

In einem aktuellen Urteil versagt der BFH einer Unternehmerin zu Recht die Steuerermäßigung für den Betrieb eines Vergnügungsfahrgeschäfts. Gleichwohl erscheint die Urteilsbegründung fragwürdig. Dass für das Urteil eigens eine Pressemitteilung erging, dürfte an den Aussagen zur Abgrenzung von Vermietung und Beförderung liegen.

A. Leitsätze

Die mit einer sog. „Coaster-Bahn”, bei der die Fahrtkunden auf schienengebundenen Schlitten zu Tal fahren, erbrachten Umsätze sind umsatzsteuerrechtlich keine Beförderungsleistungen und unterliegen daher nicht dem ermäßigten Steuersatz.

Für die Unterscheidung von Beförderungs- und Vermietungsleistung kommt es auf den Einfluss des Leistungserbringers auf die tatsächliche Besorgung der Beförderung an (Leitsatz des Verfassers).

B. Sachverhalt

Die Klägerin betreibt eine Sesselbahn und ein schienengebundenes Fahrgeschäft – sog. und beworbene Coaster-Bahn – mit der jeweils bis zu zwei Personen auf schienengeführten Schlitten von der Berg- zur Talstation fahren können. Die Schlitten legen hierbei eine Fahrstrecke von 2,9 km und einen Höhenunterschied von ca. 400 m zurück. Die Bergstation, an der die Fahrt beginnt, kann u.a. mi...