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Einkommensteuer | Steuerliche Förderung eigengenutzter denkmalgeschützter Gebäude
Aufwendungen an einem eigenen Gebäude können nach § 10f Abs. 1 Satz 1 EStG im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren wie Sonderausgaben abgezogen werden, wenn die Voraussetzungen des § 7h EStG oder des § 7i EStG vorliegen. Dies gilt nach § 10f Abs. 1 Satz 2 EStG u. a. jedoch nur, „soweit” der Steuerpflichtige das Gebäude in dem jeweiligen Kalenderjahr zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Im Urteilsfall hatte der Kläger im Jahr 2000 ein Grundstück mit einem sanierungsbedürftigen, denkmalgeschützten Gebäude erworben, das er zunächst gemeinsam mit seinen Eltern bewohnte. Das Finanzamt gewährte daraufhin die begehrte Steuerbegünstigung für die aufgewendeten Sanierungskosten nach § 10f Abs. 1 EStG ab dem Jahr der Fertigstellung (2003) und für die Folgejahre. Im Rahmen einer Außenprüfung stellte das ...