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BFH 23.5.2013 VIII B 153/12, NWB 29/2013 S. 2282

Einkommensteuer | Beruflich genutzter Garagenaufbau als häusliches Arbeitszimmer

Nach dem kann auch ein als Arbeitszimmer genutztes ausgebautes Dachgeschoss einer Doppelgarage, die ca. 20 m vom selbstbewohnten Einfamilienhaus entfernt auf dem Grundstück der Kläger steht, ein häusliches Arbeitszimmer i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG sein.

Anmerkung:

Ein innerer Zusammenhang zwischen der Wohnsphäre und beruflich genutzten Räumen wird von der Rechtsprechung aber verneint, wenn Letztere ausschließlich über der Allgemeinheit zugänglich gemachte Verkehrsflächen erreicht werden können ( NWB UAAAE-16635). Dies war im Streitfall nicht der Fall.