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NWB Nr. 29 vom Seite 2314

Kunstgegenstände und ERIC – Änderungen des UStG durch das AmtshilfeRLUmsG

Ferdinand Huschens

[i]Huschens, NWB 27/2013 S. 2132; ders., NWB 28/2013 S. 2214Neben der Neufassung der Vorschriften über die Rechnungsstellung (s. Huschens, NWB 27/2013 S. 2132) sowie den Änderungen von Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften und der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens (s. Huschens, NWB 28/2013 S. 2214) wurde als eine wesentliche Neuregelung des AmtshilfeRLUmsG der ermäßigte Steuersatz für den gewerblichen Kunst- und Sammlungsstückehandel mit Wirkung vom abgeschafft sowie eine Pauschalmarge bei der Differenzbesteuerung eingeführt, um die Nachteile des gewerblichen Kunsthandels durch den Wegfall der Steuerermäßigung abzumildern.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Kunstgegenstände und Sammlungsstücke

1. Steuerermäßigung bei Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken

a) Abschaffung der Steuerermäßigung für den gewerblichen Handel

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG wurde mit Wirkung vom wie folgt neu gefasst:

Die Steuer ermäßigt sich auf 7 Prozent für die folgenden Umsätze:

„die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den ...