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Bilanzierung bei Verschmelzungen gem. IDW RS HFA 42
Neuerungen beim übernehmenden Rechtsträger
Verschmelzungen i. S. des § 2 UmwG können sowohl beim übertragenden Rechtsträger (übertragender RT) als auch beim übernehmenden Rechtsträger (übernehmender RT) vielfältige Fragestellungen aufwerfen. Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat am die Stellungnahme zur Rechnungslegung Handelsrechtliche Abbildung von Verschmelzungen verabschiedet, die sich mit den Auswirkungen einer Verschmelzung auf die Rechnungslegung der an einer Verschmelzung beteiligten Rechtsträger befasst. Während in einem vorangegangenen Beitrag im Wesentlichen auf die Auswirkungen einer Verschmelzung beim übertragenden RT sowie den wirtschaftlichen Eigentumsübergang von Vermögensgegenständen und Schulden vom übertragenden auf den übernehmenden RT sowie die Ergebniszuordnung eingegangen wurde, befasst sich der folgende Beitrag schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen auf die Bilanzierung beim übernehmenden RT. Darüber hinaus werden weitere neu in die Stellungnahme aufgenommene Aspekte der Verschmelzung kurz dargestellt.
Kolb/Weimert, Bilanzierung bei Verschmelzung gem. IDW RS HFA 42, NWB OAAAE-38919
Welche Verschmelzungsarten sind zu unterscheiden?
Wie bes...