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StuB Nr. 12 vom Seite 445

Bilanzierung bei Verschmelzung gem. IDW RS HFA 42

Rechnungslegung, Vermögens- und Ergebniszuordnung beim übertragenden Rechtsträger

WP/StB Susanne Kolb und WP/StB Barbara Weimert

Am hat der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) die Stellungnahme zur Rechnungslegung „Auswirkungen einer Verschmelzung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 42)” verabschiedet . Sie ersetzt die IDW Stellungnahme des HFA 2/1997 „Zweifelsfragen bei Verschmelzungen”. Ziel dieses und eines Folgebeitrags ist es, durch die Struktur der neuen Stellungnahme zu führen. Vorweg wird ein kurzer Überblick über die Neuerungen und Änderungen des IDW RS HFA 42 im Vergleich zur Vorgängerstellungnahme gegeben. Zum besseren Verständnis werden zudem die Grundlagen einer Verschmelzung anhand der wesentlichen Eckdaten aufgezeigt. Anschließend folgen Ausführungen zur Bilanzierung beim übertragenden Rechtsträger und der Vermögens- und Erfolgszuordnung als entscheidender Schnittstelle zur Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger.

Gehrmann, infoCenter, Verschmelzung NWB SAAAB-26813

Kernfragen
  • Worin bestehen die wesentlichen Anpassungen im IDW RS HFA 42?

  • Was ist bei einer Verschmelzung hinsichtlich der Rechnungslegung beim übertragenden Rechtsträger zu beachten?

  • Wie erfolgt im Falle einer Verschmelzung die Vermögens- und Ergebniszuordnung?

I. Einleitung

[i]Deubert/Klöcker, Handelsrechtliche Bilanzierung von Verschmelzungen, WP Prax... Prinz/Hütig, Aktuelles Know-how zum umwandlungssteuerlichen Bilanzrecht,