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BFH 23.1.2013 I R 70/11, StuB 13/2013 S. 513

Körperschaftsteuer | Verlustabzug nach § 8 Abs. 4 KStG 1999 bei Verschmelzung von Genossenschaften

(1) Der Verlust der wirtschaftlichen Identität nach § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1999 (sog. Regelbeispiel) bezieht sich ausdrücklich auf eine „Kapitalgesellschaft” und ist auf Genossenschaften nicht anwendbar, jedoch ist auch im Rahmen der Einkommensermittlung einer Genossenschaft ein Rückgriff auf § 8 Abs. 4 Satz 1 KStG 1999 möglich. (2) Auch eine Verschmelzung unter Beteiligung von Genossenschaften kann zu einem qualifizierten „Gesellschafterwechsel” führen, der sich nach der Typisierungsstruktur der Regelung (§ 8 Abs. 4 KStG 1999) in einem durch die neuen Mitglieder vermittelten neuen, evtl. abweichenden Einfluss auf das Unternehmen manifestiert. Für die einer qualifizierten Anteilsübertragung wirtschaftlich vergleichbare Konstellation kommt es nicht auf die Zahl der im Zuge der Verschmelzung von Genossenschaften neu gebildeten Mitg...