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Umsatzsteuer | Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. Coaster-Bahn (Schlittenbahn)
Die mit einer sog. Coaster-Bahn, bei der die Fahrtkunden auf schienengebundenen Schlitten zu Tal fahren, erbrachten Umsätze sind umsatzsteuerrechtlich keine Beförderungsleistungen und unterliegen daher nicht dem ermäßigten Steuersatz (Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG 2005; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3, Anhang H Kategorie 5 Richtlinie 77/388/EWG).
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer u. a. für die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt, auf 7 %. Die Vorschrift setzt eine auf die räumliche Fortbewegung von Personen gerichtete Leistung ( Beförderungsleistung) voraus. Keine Beförderungsleistung liegt bei der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung vor, wenn Beförderungsmittel wie vorliegend die Coaster-Schlitten lediglich bemannt oder unbema...