Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 7 vom Seite 7

Erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung von Geschwistern mit Eheleuten und Lebenspartnern nicht geboten

Steuerklasseneinteilung in § 15 Abs. 1 ErbStG knüpft nicht an tatsächliche Umstände wie das Bestehen einer Lebensgemeinschaft an

Susanne Christ

Der BFH hat entschieden, dass Erwerber der Steuerklasse II wie etwa Geschwister unabhängig von den konkreten Lebensverhältnissen nicht von Verfassungs wegen beanspruchen können, erbschaftsteuerrechtlich wie Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner behandelt zu werden.

Vergleichbare Lebensverhältnisse

Die Parteien stritten darüber, ob die für Eheleute und eingetragene Lebenspartner geltenden Vergünstigungen auch für Geschwister in Betracht kommen. Nach dem geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wird Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € gewährt, während ein Erwerb zwischen Geschwistern nur bis zu 20.000 € von der Erbschaftsteuer befreit ist. Zudem beträgt der Eingangssteuersatz bei Geschwistern bereits 15 %, während bei Eheleuten/eingetragenen Lebenspartnern ein Eingangssteuersatz von lediglich 7 % erhoben wird.

Dass die Klage von den Betroffenen überhaupt bis zum BFH getragen wurde, mag zunächst überraschen. Denn im Gegensatz zu den Diskussionen der Vergleichbarkeit von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern gibt es kaum Befürworter, die eine Gleichstellung zwischen Geschwistern und Eheleuten/Lebensp...