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KSR Nr. 7 vom Seite 4

Steuerliche Geltendmachung von Kosten einer Teilungsversteigerung

Aufwendungen sind keine Werbungskosten und keine außergewöhnlichen Belastungen

Alois Th. Nacke

Der BFH hat entschieden, dass die Kosten für die Teilungsversteigerung eines Grundstücks, das im gemeinschaftlichen Eigentum der früheren Eheleute stand und vermietet ist, weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Der BFH hat in seiner Entscheidung eine Reihe von Argumentationssträngen des Klägers untersucht, die jedoch nicht überzeugen konnten.

Auflösung einer Grundstücksgemeinschaft

Der Kläger war gemeinsam mit seiner seit dem Streitjahr (2009) von ihm geschiedenen Ehefrau Eigentümer eines vermieteten Grundstücks. Da die geschiedene Ehefrau einem gemeinsamen Verkauf nicht zustimmte und der Kläger die Gemeinschaft wegen Unzumutbarkeit nicht aufrechterhalten wollte, beantragte er beim Amtsgericht, sie im Wege der Teilungsversteigerung aufzulösen.

Im Rahmen eines daraufhin erfolgten familiengerichtlichen Vergleichs im Scheidungsverfahren vereinbarten der Kläger und seine Ehefrau jedoch dann, dass die Ehefrau das vermietete Grundstück erhält und er eine vermietete Eigentumswohnung, die den früheren Eheleuten ebenfalls gemeinsam gehörte. Das Amtsgericht hob daraufhin das Teilungsverfahren auf. Der Kl...