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NWB direkt Nr. 28 vom Seite 731

Befreiungsvorschriften, Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens – Änderungen des UStG durch das AmtshilfeRLUmsG

Ferdinand Huschens

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAE-39644 Im Rahmen des AmtshilfeRLUmsG wurden u. a. einige Befreiungsvorschriften neu geregelt sowie das Reverse-Charge-Verfahren auf Gas- und Elektrizitätslieferungen an Unternehmer im Inland ausgedehnt und für Personenbeförderungsleistungen durch im Ausland ansässige Unternehmer abgeschafft.

Ausführlicher Beitrag.

Befreiungsvorschriften

  • [i]Steuerbefreiungen gem. § 4 UStGErweiterung der Steuerbefreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. c UStG auf Einrichtungen, mit denen Versorgungsverträge nach § 73b bzw. § 73c SGB V bestehen (Inkrafttreten ).

  • Ausdehnung der Steuerbefreiung im Bereich der Humanmedizin auf infektionshygienische Leistungen (Inkrafttreten ). Da nach dem Infektionsschutzgesetz auch selbständige Hygienefachkräfte derartige Leistungen erbringen können, sind auch deren Umsätze steuerfrei.

  • Ausdehnung der Steuerbefreiung im Bereich der Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Personen auf Einrichtungen, die als Betreuer nach § 1896 Abs. 1 BGB bestellt worden sind (Inkrafttreten ). Begünstigt sind entsprechende Leistungen von Vereinsbetreuern, Betreuungsvereinen und Berufsbetreuern.

  • Herabsetzung der Sozialgrenze in § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG von 40 % auf 25 % (Inkrafttreten ). Künftig reich...