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FG Münster 22.5.2013 10 K 3103/10 E, NWB 28/2013 S. 2203

Einkommensteuer | Maklerkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Maklerkosten, die beim Verkauf eines Grundstücks anfallen, können nach dem Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, soweit mit dem Veräußerungserlös Darlehen getilgt werden, die zur Finanzierung anderer Mietobjekte aufgenommen wurden.

Anmerkung:

Das Finanzgericht weist in seinen Entscheidungsgründen darauf hin, dass seine Beurteilung im Widerspruch zur Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH stehen könnte. Danach ist eine durch eine Veräußerung eines (Miet-)Objekts ausgelöste Vorfälligkeitsentschädigung in keinem Fall als Werbungskosten bei Einkünften aus einer neuen Kapitalanlage zu berücksichtigen, und zwar weder dann, wenn der Restkaufpreis tatsächlich für diese neue Kapitalanlage verwendet wurd...BStBl 2006 II S. 265