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NWB Nr. 28 vom Seite 2213

Einführung eines Datenbankgrundbuchs

[i]Pressemitteilung des BMJ vom 28. 6. 2013Der Bundestag hat am einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs beschlossen (BT-Drucks. 17/14190). Das Gesetz enthält die Grundlagen für die Umstellung des elektronischen Grundbuchs auf eine strukturierte Datenhaltung. Unter anderem werden angepasste Darstellungsformen des Grundbuchinhalts sowie neue Recherche- und Auskunftsmöglichkeiten zugelassen. Die Länder können über die Einführung des Datenbankgrundbuchs selbst bestimmen.