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NWB Nr. 28 vom Seite 2212

Vorsicht bei rechnungsähnlichen Angebotsschreiben nach Registereintragung

Nach Informationen [i]Eindruck einer behördlichen Rechnungdes Deutschen Steuerberaterverbands e. V. (DStV) ist seit einiger Zeit verstärkt zu beobachten, dass unseriöse Anbieter insbesondere nach Neueintragungen im Handelsregister rechnungsähnliche Schreiben vornehmlich an kleine und mittlere Unternehmen versenden, die ein Angebot zur Veröffentlichung von Unternehmensdaten in speziellen Internetverzeichnissen enthalten.

Diese Schreiben [i]Vorausgefüllter Überweisungsträgersind dabei regelmäßig in einer Form gestaltet, die den Eindruck erwecken, es handele sich um eine behördliche Rechnung. Dabei spielt das zeitliche Moment eine entscheidende Rolle: Die zugrunde liegenden Daten werden von den Anbietern in der Regel den zuvor veröffentlichten Registerbekanntmachungen entnommen und der Versand der entsprechenden Schreiben erfolgt sodann zeitnah nach der Registereintragung. Den Schreiben beigefügt ist regelmäßig ein vorausgefüllter Überweisungsträger über die „Kosten der Veröffentlichung”.

Nicht wenige Unternehmen haben auf diese Weise bereits die angeforderten Beträge, die regelmäßig zwischen 400 € und 800 € liegen, zur Zahlung angewiesen. Die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen gestaltet sich allerdings regelmäßig äußerst komplizie...