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OFD Rheinland 18.02.2013 akt. Kurzinfo LSt-Außendienst 2/2013, BBK 13/2013 S. 601

Steuerrecht | OFD zur Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuchs

Nach der OFD Rheinland sind elektronische Fahrtenbücher unter den folgenden Voraussetzungen steuerlich anzuerkennen:

  • Die nachträgliche Änderung einer Eingabe muss sowohl am Bildschirm als auch in der ausgedruckten Fassung eindeutig erkennbar sein . Die Änderungshistorie mit Änderungsdatum und dem ursprünglichen Inhalt muss ersichtlich sein. [i]Geänderte Eingabe muss erkennbar seinDie Änderungshistorie darf nicht nachträglich veränderbar sein.

  • [i]Aufbewahrungsfrist beachtenDie Daten müssen bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist entweder unveränderlich oder – falls nachträgliche Änderungen erfolgt sind (s. o.) – einschließlich Änderungshistorie aufbewahrt werden und lesbar gemacht werden können.

  • [i]Eintragung des Fahrtanlasses innerhalb von sieben TagenTrägt der Fahrer den Anlass der Fahrt erst nachträglich in einem Webportal ein, muss diese Eintragung innerhalb von si...