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Testamentsvollstreckung durch Steuerberater
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-39326 Die Übernahme einer Testamentsvollstreckung ist eine attraktive Tätigkeit für einen Steuerberater. Er sollte sich jedoch vorher die grundlegenden Kenntnisse verschaffen, um diese Tätigkeiten professionell durchführen zu können und Haftungsrisiken zu vermeiden. Steuerberater sind befugt, die Übernahme von Testamentsvollstreckungen geschäftsmäßig anzubieten und damit zu werben. Lediglich die Übernahme einer gewerblichen Tätigkeit, insbesondere die Führung eines Einzelunternehmens als Testamentsvollstrecker bedarf der Genehmigung der Steuerberaterkammer (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 zweiter Halbsatz StBerG).
Ausführlicher Beitrag .
Haftung des Testamentsvollstreckers
Der Testamentsvollstrecker ist den Erben persönlich zu Schadensersatz verpflichtet, wenn er die ihm obliegenden Verpflichtungen schuldhaft nicht erfüllt (§ 2219 BGB). Für den Fall der Beeinträchtigung eines Vermächtnisnehmers durch das Handeln des Testamentsvollstreckers kann auch eine Haftung gegenüber dem Vermächtnisnehmer begründet werden. Die Beweislast für das Vorliegen eines [i]Beweislast für VerschuldenVerschuldens trägt grds. derjenige, der einen Schadensersatzanspruch gegen den Testamentsvollstrecker geltend machen möchte.
[i]Zustimmung der ErbenIn allen haftungsrech...