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NWB direkt Nr. 27 vom Seite 709

Haftungsgefahren der Immobilien-GbR

Dr. Hansjörg Haack

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-39318 Geschlossene Immobilienfonds erfreuen sich bei Anlegern großer Beliebtheit. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden mehr als 10 Mrd. € in geschlossene Fonds, bei denen es sich zumeist um Immobilienfonds handelt, investiert. Die geschlossenen Fonds werden in aller Regel als GbR aufgelegt, an welchen sich die Anleger als GbR-Gesellschafter, mitunter auch über Treuhänder, beteiligen. Von zentraler Rolle ist insoweit das Haftungsrisiko der Anleger. Dies war in der jüngsten Vergangenheit wiederholt Gegenstand von Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Ausführlicher Beitrag .

Quotale Haftung

[i]Die Haftung des GbR-Gesellschafters kann grds. auf eine Quote beschränkt werden; wie sich die Haftung aber konkret berechnet, war mitunter unklarDie Rechtsprechung hat zwar schon seit längerer Zeit die Möglichkeit einer quotalen Haftung des Anlegers/GbR-Gesellschafters anerkannt. Einzelheiten waren aber lange umstritten. Insbesondere war unklar, ob Zahlungen durch den Fonds/die GbR-Gesellschaft oder auch Zahlungen durch die Mitgesellschafter den Haftungsanteil des Anlegers/GbR-Gesellschafters reduzieren. Die Rechtsprechung hat zunächst sehr bankenfreundlich judiziert und insbesondere dem Anleger/GbR-Gesellschafter das Insolvenzrisiko der Anlagegesellschaft und das A...