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NWB direkt Nr. 27 vom Seite 706

Steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen

Katja Gragert

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAE-39317 In der letzten Zeit ist im Zusammenhang mit dem sog. Sanierungserlass ( BStBl 2003 I S. 240) eine Reihe von Anwendungsfragen durch die Finanzverwaltung geklärt worden. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über diese und auch noch offene Zweifelsfragen.

Ausführlicher Beitrag .

Berechnung der Verlustvor- und -rückträge

[i]Billigkeitsmaßnahmen erst nach Verrechnung des SanierungsgewinnsBilligkeitsmaßnahmen nach dem Sanierungserlass kommen erst nach der vorrangigen Verrechnung des Sanierungsgewinns mit allen laufenden Verlusten, bestehenden Verlustvorträgen und dem Verlustrücktrag aus dem Folgejahr in Betracht. Verlustrückträge im Rahmen von § 10d EStG sind vorrangig vor einer über die Grenzen des § 10d EStG hinausgehenden Verrechnung mit Verlustvorträgen vorzunehmen. Verlustrückträge sind nur aus dem Folgejahr (nicht aber späteren Jahren) auf das Sanierungsgewinnjahr möglich. Verlustvor- und -rückträge auf den laufenden Gewinn sind nur innerhalb der Grenzen des § 10d EStG vorzunehmen, wenn der Sanierungsgewinn zuvor vollständig verrechnet wurde.

Behandlung von Sanierungskosten

[i]Keine Aussage im SanierungserlassBislang ungeklärt war die Behandlung der Sanierungskosten. Der Sanierungserlass enthält keinerlei Aussagen zu den Sanierungskost...