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BAG 12.06.2013 4 AZR 969/11, NWB 27/2013 S. 2129

Arbeitsrecht | Verpflichtung zur Zahlung von „ERA-Strukturkomponenten” auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber

Auch ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber kann aufgrund von arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln zur Zahlung von weiteren, in Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie vereinbarten „ERA-Strukturkomponenten” verpflichtet sein. Im Streitfall sind die klagenden Parteien bei der nicht tarifgebundenen Beklagten beschäftigt. In ihren Arbeitsverträgen ist die Anwendung der „Tarifverträge für die Metallindustrie Baden-Württembergs” vereinbart. [i]Riemer, NWB 10/2012 S. 828Die Arbeitnehmer erhielten stets das jeweilige Entgelt nach den entsprechenden Tarifgruppen. Im Jahr 2003 vereinbarten die Tarifvertragsparteien mit dem Entgeltrahmen-Tarifvertrag (ERA-TV) sowie den ihn begleitenden weiteren Tarifverträgen die Einführung eines neuen Entgeltsystems in den Betrieben bis späte...