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BAG 20.6.2013 6 AZR 805/11, NWB 27/2013 S. 2129

Arbeitsrecht | Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ausreichend ist aber auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn der Erklärungsempfänger hierdurch unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll. Im Streitfall war die Klägerin vom Insolvenzverwalter des [i]Muster einer fristgerechten Kündigung NWB SAAAB-05409Unternehmens ihres Arbeitgebers ordentlich „zum nächstmöglichen Zeitpunkt” mit den Hinweisen gekündigt worden, welche Kündigungsfristen sich aus § 622 BGB ergäben und dass § 113 InsO eine Begrenzung der gesetzlichen, tariflichen oder arbeitsvertraglichen Kü...