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Lohnsteuer | Versteuerung der steuerpflichtigen Teile von Reisekostenvergütungen
Grundsätzlich sind die steuerpflichtigen Teile von Reisekostenvergütungen bei der nächstmöglichen Lohnabrechnung zu versteuern. Aus Vereinfachungsgründen bestehen jedoch laut keine Bedenken, wenn die steuerpflichtigen Teile von Reisekostenvergütungen bis zu einer Obergrenze von 153 € monatlich beim einzelnen [i]Harder-Buschner/Schramm, NWB 9/2013 Beilage 1 S. 2Arbeitnehmer nur mindestens vierteljährlich abgerechnet werden. Dies gilt auch für die Besteuerung von Mahlzeiten gem. R 8.1 Abs. 4 LStR mit den Sachbezugswerten.