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FG Saarland 16.5.2013 1 K 1680/10, NWB 27/2013 S. 2122

Einkommensteuer | Zahlungen und Gutschriften eines Anlagebetrügers an den Anleger

Die Klägerin hat im Streitfall, so das weder aufgrund der schriftlich geschlossenen Verträge noch aufgrund deren Durchführung einen Vertrag über die Begründung einer (typischen) stillen [i]Moritz, NWB 36/2010 S. 2858Gesellschaft geschlossen. Sie hat den Anlagebetrüger vielmehr als entgeltlichen Geschäftsbesorger beauftragt, für sie Terminkontrakte unter Anlage eines bestimmten Betrags abzuschließen (gegen NWB NAAAB-23676 und , BStBl 2009 II S. 190). Bis zum wurden solche Geschäfte nicht von den Einkunftstatbeständen des EStG erfasst. Ab dem unterliegen Einnahmen aus der Abwicklung von Termingeschäften der Einkommensteuer (§ 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Dies gilt auch, wenn für den getäusc...