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Erbschaftsteuer | Übertragung eines Kommanditanteils unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs
Behält sich der Schenker bei der freigebigen Zuwendung einer Kommanditbeteiligung den Nießbrauch zu einer bestimmten Quote hiervon einschließlich der Stimm- und Mitverwaltungsrechte vor und vermittelt daher der mit dem Nießbrauch belastete Teil der Kommanditbeteiligung dem Erwerber für sich genommen keine Mitunternehmerstellung, können nach dem für diesen Teil die Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG vor 2009 nicht beansprucht werden.
Einmal mehr zeigt sich, dass die Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchvorbehalt steuerlich „vermintes” Terrain ist. Die Steuerverschonung nach [i]Herrn, NWB 22/2013 Beilage 2 S. 15§ 13a ErbStG a. F. (dasselbe muss für §§ 13a, 13b ErbStG n. F. gelten) setzt voraus, dass dem Beschenkten die Mitunternehmerstellung vermi...