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NWB Nr. 27 vom Seite 2154

Einheitsbewertung von Spaßbädern, Wellnessanlagen, sog. Thermen, Badegärten und Saunalandschaften

Definition und Zuordnung der Grundstücksgruppen

Reinhard Stöckel

[i]Stöckel, NWB 20/2011 S. 1708Nach dem (BStBl 2010 II S. 897) waren u. a. SB-Märkte der Grundstücksgruppe „Warenhaus” zuzuordnen und die gleich lautenden Erlasse zur Bewertung von Warenhausgrundstücken und Markt- und Messehallen zu ändern. Das Urteil wirkt darüber hinaus auf das gesamte Bewertungsrecht, denn – so der BFH wörtlich –: „Die mehrere Jahrzehnte umfassende Dauer des Hauptfeststellungszeitraums führt [...] bei der Bewertung von Gebäuden im Sachwertverfahren zu einer Verletzung des verfassungsrechtlichen Gebots einer folgerichtigen Gesetzgebung. Aufgrund der Entwicklung des Bauwesens gibt es eine immer größere Zahl von Gebäuden, die sich nach Bauart, Bauweise, Konstruktion oder Objektgröße von den im Jahr 1958, dessen Baupreisverhältnisse für die Einheitsbewertung maßgeblich sind (§ 85 Satz 1 BewG), vorhandenen Gebäuden so sehr unterscheiden, dass ihre Bewertung nicht mehr mit einer verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechenden Genauigkeit und Überprüfbarkeit möglich ist.” Als Konsequenz aus dieser Rechtsprechung hielt die Verwaltung weitere Folgeänderungen bei der Bewertung der o. a. Grundstücke für erforderlich, die nachstehend erläutert we...