NWB-EV Nr. 7 vom Seite 209

Verwaltung und Anlage von Stiftungsvermögen

Verena Fuß | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Die Aufgabe des Stiftungsvorstands, das Stiftungsvermögen zu verwalten, beinhaltet auch die Anlage desselben und ist darauf gerichtet, Erträge zu erzielen, die zur Erfüllung des Stiftungszwecks dienen sollen. Aufgrund der Finanzkrise geraten zunehmend vor allem kleine und mittlere Stiftungen in finanzielle Schwierigkeiten, vor allem aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus. Die erwirtschafteten Vermögenserträge liegen häufig sogar noch unter der Inflationsrate.

Burkhardt, Müller und Louis stellen die gesetzlichen Vorschriften zur Verwaltung von Stiftungsvermögen vor allem im Hinblick auf das Gebot der Kapitalerhaltung dar, gehen auf geeignete Bewertungsmaßstäbe ein und stellen die Zulässigkeit verschiedener Vermögensanlagen dar (Seite 215).

Testamentsvollstreckung an GmbH-Anteilen

Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser im Rahmen der Vermögensnachfolge auch über seinen Tod hinaus Einfluss auf sein Vermögen nehmen. Sie kann dazu dienen, das Familienvermögen zu sichern, einen minderjährigen Erben zu schützen oder die konkrete Auswahl eines geeigneten Nachfolgers in der Zeit nach dem Tod des Erblassers durch den Testamentsvollstrecker vorzunehmen.

Auch die Testamentsvollstreckung an Kapitalanteilen ist zulässig, jedoch wirft sie insbesondere bei der Dauertestamentsvollstreckung an GmbH-Geschäftsanteilen etliche Fragen auf. Werner stellt ab Seite 228 die wesentlichen Problemfelder dar und zeigt Lösungen auf.

Beste Grüße

Verena Fuß

Fundstelle(n):
NWB-EV 7/2013 Seite 209
NWB KAAAE-39068