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EuGH  - C-209/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AEUV Art 327, AEUV Art 332

Rechtsfrage

Es wird beantragt,

den Beschluss 2013/52/EU des Rates über die Ermächtigung zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer für nichtig zu erklären;

dem Rat der Europäischen Union die dem Vereinigten Königreich entstandenen Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

1. Der Beschluss 2013/52/EU des Rates verstoße gegen Art. 327 AEUV, weil er den Erlass einer Finanztransaktionssteuer ("FTT") mit extraterritorialer Wirkung erlaube, die die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten der nicht teilnehmenden Staaten missachte.

2. Der Beschluss 2013/52/EU des Rates sei rechtswidrig, weil er den Erlass einer FTT mit extraterritorialer Wirkung erlaube, für die es keine Rechtfertigung im Völkergewohnheitsrecht gebe.

3. Der Beschluss 2013/52/EU des Rates verstoße gegen Art. 332 AEUV, weil er eine verstärkte Zusammenarbeit für eine FTT erlaube, durch deren Umsetzung den nicht teilnehmenden Staaten zwangsläufig Kosten entstehen würden.

EU; Finanztransaktionssteuer; Gemeinschaftsrecht; verstärkte Zusammenarbeit; Völkergewohnheitsrecht

Fundstelle(n):
MAAAE-38937

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