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Umsatz- und Gewinnrealisierung bei Pauschalhonorar für Steuerberatung
I. Sachverhalt
Die S AG übernimmt die Steuerberatung eines geschlossenen Immobilienfonds gegen eine im Voraus zu zahlende Pauschalvergütung. Die steuerliche Beratung umfasst die
Erstellung der Steuererklärungen bis zum Abschluss des Kalenderjahres, in dem das Bauvorhaben fertiggestellt ist,
Betreuung der abschließenden Außenprüfung.
Die geplanten und später auch tatsächlich eingehaltenen Zeitabläufe sind wie folgt:
01: Auflage des Fonds und Vereinnahmung des Pauschalhonorars von 200 T€ in 01.
02: Erstellung der Steuererklärungen für 01.
02: Fertigstellung des Gebäudes.
03: Erstellung der Steuererklärungen für 02.
04: Betreuung der Betriebsprüfung.
Nachfolgende Übersicht zeigt, welches Honorar S erzielt hätte, wenn er seine Leistungen nicht pauschal, sondern gesondert nach Anwendung durchschnittlicher Sätze der StBVV abgerechnet hätte und welche Kosten dem gegenüberstehen.
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Erlöse
bei selbständiger Abrechnung | Kosten | |||
T€ | % | T€ | % | |
StE 01 in 02 | 100 | 40,0 | 60 | 37,5 |
StE 02 in 03 | 100 | 40,0 | 60 | 37,5 |
BP in 04 | 50 | 20,0 | 40 | 25,0 |
250 | 100,0 | 160 | 100,0 |
II. Fragestellung
Wann sind Umsatz und Gewinn aus dem Steuerberatungsvertrag realisiert?