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EuGH , IWB 12/2013 S. 403

EuGH | Mutter haftet bei wirtschaftlicher Einheit für Tochter

Wenn eine Tochtergesellschaft im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, bilden sie eine wirtschaftliche Einheit und das rechtswidrige Verhalten beider Gesellschaften sowie ein wettbewerbswidriges Verhalten kann der Muttergesellschaft zugerechnet werden. Hält eine Muttergesellschaft das (nahezu) gesamte Kapital der Tochter, besteht die widerlegbare Vermutung, dass sie einen bestimmenden Einfluss auf diese ausübt. Nur der Nachweis, dass auf operativer und finanzieller Ebene allein das Management der Tochtergesellschaft gehandelt hat, kann die Vermutung widerlegen.

Hinweis:

Ausschlaggebend für den Begriff Unternehmen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts ist allein, ob die Gesellschaften faktisch eine wirtschaftliche Einheit bilden – nicht erforderlich ist, dass die Mutter direkt 1...