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Grunderwerbsteuer | Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG ist ausschließlich nach wirtschaftlichen Maßstäben zu beurteilen. Kapital- und Personengesellschaften sind hierbei gleichermaßen als transparent zu betrachten. (2) Eine Veränderung der Beteiligungsverhältnisse an einer im maßgeblichen Fünfjahreszeitraum unmittelbar an der grundstücksbesitzenden Personengesellschaft beteiligt gebliebenen Kapital- oder Personengesellschaft lässt diese nur dann fiktiv zu einer neuen Gesellschafterin werden, wenn sich in diesem Zeitraum deren Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar im wirtschaftlichen Ergebnis vollständig geändert hat.
Der BFH hat die Verwaltungsauffassung verworfen, die bei mittelbarer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse danach differenziert, ob an einer grundstückshaltenden Personengesellschaft wiederum Personen- oder Kapitalgesellschaften beteiligt sind (gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom BStBl 2010 I S. 245