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NWB Nr. 26 vom Seite 2050

Ausbau der Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern

[i] BR-Drucks. 329/13 (B)Der Bundsrat hat am der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach den §§ 50 und 50a EStG auf das Bundeszentralamt für Steuern zugestimmt. Die Verordnung bestimmt den Zeitpunkt für den Übergang der Zuständigkeit für beschränkt Steuerpflichtige auf den . Damit wird ein Beschluss der Zweiten Föderalismuskommission – Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen – aus dem Jahr 2009 umgesetzt.