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Übergangsregelungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage NWB Infos für Steuerfachangestellte, Ausgabe 1 zu NWB Heft 26/2013.
Mit Wirkung wurde die Grenze bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten von 400 € auf 450 € angehoben. Für Beschäftigungsverhältnisse, die vor dem bestanden haben, wurden Übergangsregelungen bis Ende 2014 eingeführt.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB CAAAB-05368 der infoCenter-Beitrag „Geringfügige Beschäftigung” und unter der NWB DokID NWB OAAAE-32435 der Grundlagen-Beitrag „Geringfügig entlohnte Beschäftigung” aufrufbar.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte, deren Entgelt am nicht über 400 € lag
[i]Arbeitnehmer hat auf Rentenversicherungsfreiheit verzichtetArbeitnehmer, die in ihrer bisherigen geringfügigen Beschäftigung auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet und sich somit in der Altregelung für die Rentenversicherungspflicht entschieden haben, bleiben weiterhin rentenversicherungspflichtig.
Arbeitgeber zahlt weiterhin den pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung = 15 %.
Arbeitnehmer zahlt den Restbeitrag (2013: 18,9 % - 15 %) = 3,9 %.
Arbeitnehmer, [i]Arbeitnehmer war von Rentenversicherungspflicht befreitdie nach der Altregelung von der Rentenversicherung befreit waren,
bleiben re...