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SteuerStud Nr. 7 vom Seite 385

Vorsteuerabzug aus Leistungsbezügen für die Geschäftsveräußerung

Transaktionskosten von Veräußerer und Erwerber

Dr. Oliver Zugmaier

Wird ein umsatzsteuerliches Unternehmen verkauft, liegt oft eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vor. Sowohl Veräußerer als Erwerber lassen sich dabei regelmäßig von Rechtsanwälten, Steuerberatern etc. beraten. Ob der Vorsteuerabzug aus diesen sog. Transaktionskosten möglich ist, behandelt der folgende Beitrag.

I. Nichtsteuerbare Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung

Nach § 1 Abs. 1a UStG unterliegen Umsätze „im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen” nicht der Umsatzsteuer.

Eine Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird, § 1 Abs. 1a Satz 2 UStG. Die Nichtsteuerbarkeit des Übertragungsvorgangs setzt voraus, dass der Erwerber Unternehmer ist oder wird (Abschn. 1.5 Abs. 1 UStAE) und das Unternehmen oder den gesondert geführten Betrieb fortsetzt oder jedenfalls fortsetzen kann.

Beispiel

Heizungsbauunternehmer Werner Zink veräußert kurz nach seinem 65. Geburtstag sein Heizungsbauunternehmen an den langjährigen Angestellten Rainer Deininger für 500 000 €, der das Unte...